startbild_ov2.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

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  3. Transparenzstandards

Transparenzstandards Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Bernburg im Salzlandkreis e. V.

Als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes sind wir in vielfältigen Aufgabenbereichen für das Gemeinwohl tätig. Wir nehmen gern unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahr: aus diesem Grund stellen wir möglichst umfangreich alle Informationen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Präambel

Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit 191 Nationalen Gesellschaften die größte humanitäre Organisation der Welt. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege ist Teil dieser weltweiten Gemeinschaft und rechtlich zur Beachtung der Grundsätze der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität in all seinem Tun verpflichtet.

Das DRK ist föderal gegliedert in Bundesverband, Landes-, Bezirks-, Kreisverbände und Ortsvereine sowie den Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen Gliederungen. Bundesverband sowie Landes-, Bezirks und Kreisverbände sind als eingetragene Vereine, bzw. das Bayerische Rote Kreuz als Körperschaft des Öffentlichen Rechts, jeweils rechtlich selbständige Gliederungen. Die Ortsvereine sind teilweise eingetragene, teilweise nicht eingetragene Vereine. Die Gliederungen arbeiten auf der Basis von einheitlichen, systematisch aufeinander aufbauenden Satzungen, die die Rechte und Pflichten im Rahmen der Mitgliedschaft im DRK regeln, zusammen.

Vertrauen ist seit mehr als 150 Jahren eine zentrale Ressource des DRK. Es liegt im ureigenen Interesse des DRK, dieses Vertrauen zu bewahren und immer wieder neu herzustellen.

Vor diesem Hintergrund stellt das DRK Informationen über seine Tätigkeit und Strukturen öffentlich zur Verfügung. Hierbei geht es vor allem um die Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen und interner Richtlinien sowie um die Transparenz interner Prozesse. Wir setzen dabei auf die bereits eingeführten Governance und Compliance Prozesse. Das DRK sieht sich in einer Verpflichtung gegenüber Staat und Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die uns anvertrauten, am meisten verwundbaren Menschen.

Um der breiten Öffentlichkeit eine sachgerechtere Auseinandersetzung mit unserer Arbeit zu ermöglichen, beschränkt sich diese Verpflichtung nicht nur auf die Bereitstellung von Informationen über finanzielle Daten und Gremienstrukturen, sondern erstreckt sich auch auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen über die gesellschaftlichen Wirkungen unseres Handelns.

Vertrauen ist seit mehr als 150 Jahren eine zentrale Ressource des DRK. Es liegt im ureigenen Interesse des DRK, dieses Vertrauen zu bewahren und immer wieder neu herzustellen.

Vor diesem Hintergrund stellt das DRK Informationen über seine Tätigkeit und Strukturen öffentlich zur Verfügung. Hierbei geht es vor allem um die Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen und interner Richtlinien sowie um die Transparenz interner Prozesse. Wir setzen dabei auf die bereits eingeführten Governance und Compliance Prozesse. Das DRK sieht sich in einer Verpflichtung gegenüber Staat und Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die uns anvertrauten, am meisten verwundbaren Menschen.

Um der breiten Öffentlichkeit eine sachgerechtere Auseinandersetzung mit unserer Arbeit zu ermöglichen, beschränkt sich diese Verpflichtung nicht nur auf die Bereitstellung von Informationen über finanzielle Daten und Gremienstrukturen, sondern erstreckt sich auch auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Informationen über die gesellschaftlichen Wirkungen unseres Handelns.

  • 1. Organisationsform

    Adressdaten

    Deutsches Rotes Kreuz
    Kreisverband Bernburg im Salzlandkreis e. V.
    Semmelweisstraße 27/28
    06406 Bernburg

    Tel.: 03471 327-0

    Fax: 03471 327-150

    E-Mail: info@drk-bernburg-slk.de

    Vereinsregister

    Der DRK Kreisverband Bernburg im Salzlandkreis e. V. ist im Zentralen Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal unter VR-Nr. 35006 eingetragen.

    Steuernummer

    116/142/02590

    Gründungsjahr

    Nachdem in Folge der ersten Genfer Konferenz (26.-29.10.1863) am 22. August 1864 die Genfer Konvention verabschiedet wurde, erfolgte noch im selben Jahr in etlichen Ländern sowohl innerhalb Deutschlands als auch in Europa deren Ratifizierung. Ebenso gründeten sich erste nationale Hilfsgesellschaften.

    Urkundlich belegt erfolgte dies in Bernburg am 15. Februar 1868 mit dem "Väterlichen Frauenverein Bernburg, Anhalt", dessen erste Vorsitzende Frau Medizinalrat Louise Würzler war. Damit gilt der DRK Kreisverband Bernburg e.V. als eine der frühesten Gründungen in Sachsen-Anhalt.

    Am 22. Mai 1868 gründeten etwa 100 Bürger der Stadt und des Kreises Bernburg den Kreisverein zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger, der wenig später in Kreisverein vom Roten Kreuz umbenannt wurde. Durch Übernahme und Verwaltung der in Bernburg errichteten amtlichen Reservelazarette wurde 1870/71 die Tätigkeit des Vereins ausgeweitet. Im Dezember 1871 trat der Verein der Kaiser-Wilhelm-Stiftung für Deutsche Invaliden als Zweigverein bei. Aus Mitgliedern der Feuerwehr, des Turnvereins Askania, des Kriegervereins und des Militärvereins bildeten sich 1887 vier Sanitätskolonnen. Der Kreisverein Bernburg zählte 1908 insgesamt 631 Mitglieder und außerdem 695 "Wohltäter".

    Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte aufgrund des Ministerratsbeschlusses zur Verordnung über die Bildung der Organisation "Deutsches Rotes Kreuz" vom 23.10.1952 innerhalb kurzer Zeit bis Anfang 1953 die Errichtung von insgesamt 56 Grundorganisationen mit 495 Mitgliedern und 92 Fördermitgliedern. Wesentliche Aufgaben in dieser Zeit und in den folgenden Jahren waren Krankentransport, Sanitätskolonnen, häusliche Krankenpflege, Wasserrettung, Breitenausbildung in Erster Hilfe, Jugendarbeit und Mittelbeschaffung. Bis Ende 1973 stieg die Zahl der Mitglieder auf 2.801 und die der Freunde des DRK auf 1.939. Am 19. Dezember 1988 wurde der 1. Bauabschnitt der Geschäftsstelle - Schnelle Medizinische Hilfe/Krankentransport (Rettungswache) - an der Semmelweisstraße übergeben. Die vollständige Inbetriebnahme der Geschäftsstelle und aller Leistungsabteilungen erfolgte am 27. April 1989.

    Nach der deutschen Wiedervereinigung erfolgte mit der Gründung des DRK-Kreisverbandes Bernburg e.V. am 14. Juni 1990 eine Angleichung der Strukturen an die veränderten Rahmenbedingungen, ohne dass dabei Inhalte der bisherigen Arbeit und Bewährtes aufgegeben wurden.

  • 2. Organisationsstruktur

    Kreisversammlung

    Die Kreisversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Kreisverbandes. Sie besteht aus den Delegierten der Einrichtungen, den Einzelmitgliedern, den Vertretern der korporativen Mitglieder, denen ein Stimmrecht eingeräumt worden ist, den Mitgliedern des Präsidiums des Kreisverbandes sowie dem/der Präsidenten/in und tagt mindestens einmal pro Jahr.

    Präsidium

    Das Präsidium besteht aus:

    • Dr. Jörg Wollmann (Präsident)
    • Peter Löbus (Vize-Präsident)
    • Kristin Schauer
    • Ulrike Mathis
    • Dr. Klaus-Dieter Wagenbreth
    • Ronny Beier
    • Jacqueline Schnabel
    • Ralf Stange

    Die operative Geschäftsführung obliegt dem hauptamtlichen Vorstand

    • Jana Theuerkorn (Kreisgeschäftsführerin)

    Vertretungsberechtigte

    Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister, der Kreisverbandsarzt und der geschäftsführende Vorstand (Kreisgeschäftsführer). Zur rechtlichen Vertretung sind der Präsident des Kreisverbandes und der geschäftsführende Vorstand (Kreisgeschäftsführer) jeweils allein berechtigt. Der Stellvertreter ist gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem Kreisverbandsarzt zur rechtlichen Vertretung befugt

    Ortsvereine und Gemeinschaften

    Der DRK Kreisverband Bernburg im Salzlandkreis e. V. umfasst räumlich das Gebiet des Landkreises Bernburg.

    Die Basis des Ehrenamts im DRK in Bernburg bilden die Gemeinschaften: Bereitschaften, Wasserwacht, Jugendrotkreuz sowie Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Jede Gemeinschaft verfügt über eine gewählte Leitung und bietet Zugang für die vielfältigen ehrenamtlichen Aufgaben im Roten Kreuz.

    Personalstruktur

    263 Mitarbeitende waren zum 31. Dezember 2023 im DRK Kreisverband Bernburg im Salzlandkreis e. V. und seinen Gesellschaften beschäftigt.

    Gesellschaftsrechtliche Verbindungen

    • DRK Salzlandkreis gemeinnützige Service GmbH – Sitz Bernburg

    (hundertprozentige Tochtergesellschaft)

    Schiedsgericht

    Gemäß § 13 der Satzung des Landesverbandes wählt die Landesversammlung den Vorsitzenden des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter. Das Schiedsgericht entscheidet über Rechtsstreitigkeiten, die aus der Wahrnehmung von Rotkreuzaufgaben entstehen oder sich aus der Mitgliedschaft im Roten Kreuz in Sachsen-Anhalt ergeben.

    Mitglieder Schiedsgericht

    • Dr. Dr. h.c. Josef Molkenbur (Vorsitzender)
    • Peter Groß (stellv. Vorsitzender)
  • 3. Ziele und Aufgaben

    Grundsätze

    Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.

    Link zu den Grundsätzen

    Leitbild

    Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliche Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.

    Link zum Leitbild

    Satzung

    Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

    Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Bernburg im Salzlandkreis e. V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

    • Menschlichkeit
    • Unparteilichkeit
    • Neutralität
    • Unabhängigkeit
    • Freiwilligkeit
    • Einheit
    • Universalität

    Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Bernburg im Salzlandkreis e. V. sowie deren Mitglieder verbindlich.

    Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

    DRK Gesetz

    Das DRK-Gesetz definiert den Status des DRK als nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland und als „freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich“. Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem DRK-Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen. Diese Aufgaben umfassen die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht, die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros sowie die Vermittlung von Schriftwechseln zwischen Familienangehörigen und der Nachforschung zum Zwecke der Familienzusammenführung während eines bewaffneten Konflikts.

    Link zum DRK Gesetz

  • 4. Corporate Governance

    Der DRK Kreisverband Bernburg im Salzlandkreis e. V. berichtet über Struktur und Funktionsweisen der Kontrollmechanismen zur Sicherstellung einer verantwortlichen Unternehmensführung.

    Der Jahresabschluss des DRK Kreisverbandes Bernburg im Salzlandkreis e. V. wird von der Paul & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH Magdeburg geprüft. Die Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgte auf Vorschlag des Präsidiums durch die Kreisversammlung.

    Die interne Revision des DRK Kreisverbandes Bernburg im Salzlandkreis e. V. erfolgt durch die Paul & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH Magdeburg. Die Themen werden im Vorhinein vom Präsidium des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. zentral festgelegt. Es wird jährlich ein breites Spektrum an Themen geprüft.

    Der Jahresabschluss und der Revisionsbericht des DRK Kreisverbandes Bernburg im Salzlandkreis e. V. werden dem DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. zur Kenntnisnahme und Prüfung vorgelegt.

    Es gibt ein ausführliches System an internen Vorschriften, die alle relevanten Vorgänge im Kreisverband regeln. Hier sind z.B. eine Finanz- und Geschäftsordnung und das Vier-Augen-Prinzip festgelegt.

    Der Kreisverband praktiziert ein monatliches Reporting und Controlling.

    Das Präsidium nimmt seine Aufsichtsfunktion gewissenhaft war. Die Kreisgeschäftsführerin/Vorstand berichtet bei den mehrmals jährlich stattfindenden Sitzungen des Präsidiums ausführlich über alle wesentlichen Vorgänge im Kreisverband. Darüber hinaus wird der Präsident laufend über wesentliche Aspekte informiert.

    Im Rahmen von Compliance verpflichtet sich der DRK Kreisverband Bernburg im Salzlandkreis e. V. ein Umfeld zu stärken, in dem Machtmissbrauch und Korruption effektiv vorgebeugt und bekämpft werden.

    Gemeinnützigkeit

    Der DRK Kreisverband Bernburg im Salzlandkreis e. V. wurde mit dem letzten Steuerbescheid vom Finanzamt Bitterfeld-Wolfen vom 01.03.2024 erneut als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft bestätigt.

    Großspenden

    Der DRK Kreisverband Bernburg im Salzlandkreis e. V. bekam weder von juristischen noch von natürlichen Personen Zuwendungen oder Spenden, welche mehr als 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.

  • 5. Einhaltung

    Wir stellen die Einhaltung dieser Mindeststandards durch regelmäßige Überprüfung sicher.